Öffentliche Bekanntmachung zur Vorbereitung der Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028
Bewerbungen sind bis 31.03.2023 möglich
Die Amtszeit der Schöffen und ehrenamtlichen Richter endet am 31.12.2023. Für die Jahre 2024 bis 2028 sind die Schöffen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) neu zu wählen.
Schöffen vermitteln als juristische Laien zwischen Justiz und Bevölkerung. Sie wirken beim Amts- bzw. Landgericht in Verhandlungen zu Strafsachen gegen Erwachsene mit. In der Hauptverhandlung üben die Schöffen das Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus, insoweit das Gesetz keine Ausnahmen bestimmt. Sie tragen dabei die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße unparteiisches, selbständiges Handeln, ein reifes Urteilsvermögen sowie geistige Beweglichkeit und - wegen des Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Die Schöffentätigkeit wird entschädigt. Das Gesetz sieht z. B. die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.