05.07.2022

IMPULS – Förderung der Amateurmusik in ländlichen Räumen

Im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit dem neuen Förderprogramm IMPULS fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Musizierenden sollen zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden. Zudem sollen sie Unterstützung in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Ensembles müssen Nachweise erbringen, dass sie mindestens seit 2019 tätig waren.
 
Rechtsform der Antragstellenden: Antragsberechtigt sind alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen Räumen (deutsche Kommunen von maximal 20.000 Einwohnern) der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Wie funktioniert die Förderung?

Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt. Wenn ein Ensemble also schon einmal von IMPULS gefördert wurde, kann es sich nicht erneut bewerben.
 
Fördersatz: 90 % (d.h. Eigenanteil von 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden)
Förderhöhe: 2.500-15.000 EUR

Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen

Antragsverfahren: Anträge können bis zum 30.09.22 laufend gestellt werden
http://impuls.bundesmusikverband.de/antragstellung/ (Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Förderung)